Allgemeine
Geschäftsbedingungen - AGB

Für die zwischen der VitArea GmbH & Co.KG und dem Mitglied abgeschlossene Mitgliedschaft gelten, soweit in der Mitgliedschaft nicht besondere Vereinbarungen getroffen worden sind, die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit der Haus- u. Saunaordnung, die ebenfalls Vertragsbestandteil sind.

Das Mitglied ist berechtigt, das VITArea während den offiziellen Öffnungszeiten zu benutzen. Änderungen der Öffnungszeiten bzw. des Leistungsangebotes behält sich die VITArea GmbH & Co. KG vor.

Die VITArea GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder von Geld. Es stehen abschließbare Umkleideschränke zur Verfügung.

Bei Unfällen haftet die VitArea GmbH & Co.KG im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen zur Begründung einer Mitgliedschaft eine schriftliche Einverständniserklärung Ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen

Sachbeschädigungen in den Anlagen des VitArea werden auf Kosten dessen behoben, der sie schuldhaft bewirkt oder verursacht hat.

Wer grob gegen die Regeln des Anstands oder der Hausordnung verstößt, erhält ohne Nachsicht Hausverbot, wobei jedoch die Monatsbeiträge bis zum Ablauf der regulären Mitgliedschaftsdauer weiter entrichtet werden müssen.

Die VitArea GmbH & Co.KG ist berechtigt, den jeweiligen monatlichen Beitrag, das Startpaket und die Betreuungspauschale sowie die gebuchten Zusatzleistungen im Voraus vom Konto des Mitglieds per Bankeinzugsverfahren einzuziehen. Der monatliche Beitrag ist jeweils im Voraus zum 1. oder 15. eines Monats fällig.

Gerät das Mitglied mit mindestens zwei Monatsbeiträgen schuldhaft in Verzug, so werden die Monatsbeiträge bis zum Ende der laufenden Mitgliedschaft sofort zur Zahlung fällig.

Die abgeschlossene Laufzeit der Mitgliedschaft verlängert sich automatisch wie auf dem Vertrag angegeben und vereinbart.

Bei den Mitgliedschaften (außer beim Wenigtrainierer-Tarif) besteht die Möglichkeit einen Urlaub von bis zu 4 Wochen pro Jahr einzureichen. Die Urlaubszeit verlängert die Mitgliedschaft um die ausgesetzte Zeit. Es wird eine einmalige Verwaltungsgebühr von 5 Euro pro Jahr berechnet.

Bei schwerwiegender Krankheit, längerem Krankenhausaufenthalt oder schweren Verletzungen kann ab der 5. Krankheitswoche eine Stilllegung der Mitgliedschaft beantragt werden. Hierfür ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Mitgliedschaft verlängert sich um die beitragsfreie Zeit. Es wird eine Verwaltungsgebühr pro Attest von 5 Euro berechnet.

Da bei den monatlichen Beiträgen eine wirtschaftliche Führung des VitArea nur möglich ist, wenn alle Teilnehmer ihren Verpflichtungen pünktlich nachkommen, wird wegen des damit verbundenen Mehraufwandes an Personal- u. Sachkosten zzgl. zur Rücklastschriftgebühr der Bank (3.-- €) ein Säumniszuschlag in Höhe von 2.-- € erhoben. Bei Mahnungsschreiben wird zzgl. eine Gebühr von 5.-- € erhoben. Barzahler müssen einen Aufschlag von 2 € pro Monat bezahlen.

Bei Verlust des eGym Bandes / Chip-Bandes muss ein neues Band für 10 Euro gekauft werden.

Jede Kündigung, auch die Kündigung aus wichtigem Grund, bedarf der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang bei der VitArea GmbH & Co.KG an. Eine außerordentliche Kündigung infolge besonderer Begebenheiten (Schwangerschaft, Umzug, Wehr- und Zivildienst u.a.) ist möglich, diese muss allerdings spätestens zwei Wochen nach erfahren der Gründe bei der Vitarea GmbH & Co.KG schriftlich eingehen.

Anschriftenänderungen oder Änderungen der Bankverbindung sind der VitArea GmbH & Co.KG unverzüglich mitzuteilen oder über unsere Vitarea App selbst vorzunehmen.

Sollte der derzeitig gültige Mehrwertsteuersatz (19% / 7%) gesetzlich erhöht werden, so erhöhen sich auch die Gebühren der Mitgliedschaftsvereinbarung entsprechend.

Wird es der VITArea GmbH & Co. KG aus Gründen höherer Gewalt unmöglich, bestimmte Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzstunden.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die ungültige Bestimmung soll durch eine solche ersetzt werden, die der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Alle Betreuungszusatzleistungen, die nicht in der Vital Check- und Trainerbetreuungspauschale enthalten sind, sind kostenpflichtig. Die Betreuungspauschale (= kein Personal Training) beinhaltet einen regelmäßigen Vital Check im Abstand von 6 Monaten sowie neue Trainingspläne in einer 1:1 Betreuung im Abstand von 8 – 12 Wochen. Bei Versäumnis eines Termins, der spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden muss, können 10 € für den Personalaufwand berechnet werden.

Die Gesamtstunden des Gruppenfitnessplans variieren in den Sommer- und Wintermonaten bis zu 15 Stunden pro Woche.

Die Traineraufsicht auf der Trainingsfläche findet zu den Haupttrainingszeiten statt und ist eine freiwillige und kostenlose Zusatzleistung der VITArea GmbH & Co. KG auf die zu keiner Zeit Anspruch besteht.

Der Nachmittags- und Wochenendtarif begrenzt sich auf folgende Nutzungszeiten des Vitarea´s: Montag – Freitag von 12.00 – 17.00 Uhr sowie Samstag & Sonntag zu den regulären Öffnungszeiten.

Bad Heilbrunn, 01.10.2021